Änderungskündigung bei Umwandlung von Teilzeitstellen

Die betriebsbedingte Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen kann durch Änderungskündigungen vollzogen werden, soweit ein Teilzeitbegehren für den Arbeitgeber nicht erfüllbar ist.

Ein Arbeitgeber kann aus Rationalisierungsgründen bisherige Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umwandeln und den hiervon betroffenen Arbeitnehmern eine Änderungskündigung aussprechen. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg stellt die Rechtfertigung der Kündigungen allerdings unter den Vorbehalt, dass ein Teilzeitbegehren der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht durchsetzbar wäre. Nur soweit der Arbeitsanfall die Arbeitszeitverlängerung erfordert und insbesondere eine Ermäßigung der fiktiven vollen Arbeitszeit verhindern würde, kann von den Arbeitnehmern eine Ausdehnung der Arbeitszeit verlangt werden.

 
 
Schuldner Pirna, Betriebskostenerhoehung Kreischa, Privater Mietvertrag Kreischa, Strafrecht nahe Radeberg, Urlaubsanspruch Pirna, Lebenspartnerschaft Dohna, Gewerblicher Mietvertrag Kreischa, Kuendigung Hohnstein, Kanzlei nahe Freiberg, Aenderungskuendigung Coswig