Widerruf der Zustimmung zum Anbau

Die Zustimmung zum Anbau seines Nachbarn darf ein Wohnungseigentümer zumindest solange widerrufen, bis der Bauwillige noch keine konkreten Maßnahmen getroffen hat.

Für den Anbau eines Balkons an die eigene Wohnung benötigt der Eigentümer regelmäßig die Zustimmung des unter ihm wohnenden Nachbars. Dieser kann seine bereits erteilte Zustimmung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf allerdings jederzeit widerrufen, solange der Bauwillige noch keine Verträge abgeschlossen oder mit dem Ausbau begonnen hat. Dass der Bauherr schon Angebot eingeholt hat, spricht nicht gegen den Widerruf.

 
 
Geldforderungen Dohna, Inkassomandat nahe Dohna, Anwaeltin Zivilrecht nahe Pirna, Schuldner Hohnstein, Mieterhoehung Glashuette, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Verkehrsrecht Kreischa, Rechtsanwaelte Dresden, Unterhaltsanspruch Glashuette, Rechtsanwalt Strafrecht nahe Dippoldiswalde