Geld statt Renovierung

Vermieter können von ihren Mietern die Zahlung eines Geldbetrages als Ersatz für die Vornahme bevorstehender Renovierungsarbeiten verlangen.

Soll ein Mietobjekt in absehbarer Zeit saniert werden, kann der Vermieter anstelle der bevorstehenden Renovierung eine Geldzahlung vom Mieter verlangen. Der Mieter hat dann nach Auffassung der Richter am Landgericht Berlin keinen Anspruch darauf, die Renovierungsarbeit selbst in Auftrag zu geben, wenn sich diese aufgrund der beabsichtigten Sanierung als wertlos erweisen sollten. In diesem Fall darf der Vermieter vielmehr Geldersatz für die Nichtvornahme der Renovierungsarbeiten verlangen und diese im Zuge der Sanierungsarbeiten selbst nachholen.

 
 
Verwarnungsverfahren Radeberg, Anwaeltin Sozialrecht Kreischa, Rechtsanwalt Zivilrecht Dresden, Anwalt Strafrecht nahe Freital, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Lebenspartnerschaft Pirna, Gewerblicher Mietvertrag Dresden, Unfallregulierung nahe Pirna, Schuldner Dippoldiswalde, Wohnungsmietrecht nahe Dohna