Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Mietvertrag Hohnstein, Zivilrecht nahe Heidenau, Rechtsanwalt Dresden, Unterhalt Coswig, Gewerblicher Mietvertrag Glashuette, Betriebskostenerhoehung Heidenau, Strafanzeige Glashuette, Lebenspartnerschaft Wilsdruff, Urlaubsanspruch Freiberg, Pflegschaft Glashuette