Rücksichtnahme zwischen Wohnungseigentümern

Miteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft müssen versuchen, Schäden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln, bevor sie einander verklagen.

Zwischen den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses bestehen erhöhte Rücksichtnahmepflichten, die gerade bei der Verursachung von Schäden zum Tragen kommen. So rügten die Richter am Bundesgerichtshof die unmittelbar erhobene Klage auf Schadensersatz, die eine Eigentümerin gegen ihre oberhalb wohnende Nachbarin erhoben hatte. In deren Wohnung war durch eine defekte Waschmaschine Wasser ausgelaufen, wodurch auch die Wohnung der Klägerin saniert werden musste. Dem Bundesgerichtshof missfiel der dem Grunde nach zwar berechtigte, im Klageweg jedoch zu vorschnell geltend gemachte Schadensersatzanspruch, nachdem die Klägerin noch nicht einmal versucht hatte, den Schaden zunächst über die Gebäudeversicherung zu regeln.

 
 
Strafanzeigen Glashuette, Arbeitszeugnis Radeberg, Rechtsanwaeltin nahe Dippoldiswalde, Anwaltskanzlei Glashuette, Aenderungskuendigung Freital, Rechtliche Betreuung Dresden, Rechtsanwaeltin Zivilrecht nahe Wilsdruff, Kuendigung Coswig, Fahrzeugschaeden Dippoldiswalde, Pflegschaft Hohnstein