Staffelmiete und Mietpreisbindung

Eine Staffelmiete kann bereits vor Auflauf einer Mietpreisbindung vereinbart werden.

Mieter und Vermieter können bereits vor Ende einer Mietpreisbindung eine Staffelmiete vereinbaren. Der Bundesgerichtshof sieht eine solche Vereinbarung als zulässig an, wenn die neuen Mietsätze erst nach Ablauf der Preisbindung gelten. Die Richter sahen in der bereits vorab zulässigen Verhandlung über "die Zeit danach" eine für beide Seiten vorteilhafte Vorgehensweise.

In diesem Fall profitieren nämlich beide von der vorzeitigen Klärung der weiteren Mietkonditionen: Der Vermieter erhält durch die frühzeitige Fixierung der Mietkonditionen eine höhere Kalkulationssicherheit und der Mieter profitiert bei steigenden Mieten von den günstigeren, vorher ausgehandelten Konditionen.

 
 
Inkassomandat Dresden, Unterhaltsanspruch Dresden, Lebenspartnerschaft Kreischa, Schmerzensgeld Glashuette, Urlaubsanspruch Dresden, Gewerblicher Mietvertrag Kreischa, Zivilrecht Kreischa, Abmahnung Freital, Anwalt Zivilrecht nahe Dohna, Aussageverweigerungsrecht Kreischa