Nutzungsausfall Hohnstein

Zivilrecht

Im Verkehrsrecht geht es hauptsächlich um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall. Hier vertreten wir auch als Vertragsanwälte großer namenhafter deutscher Rechtsschutzversicherer eine Vielzahl von Mandaten aus den unterschiedlichsten Unfallsituationen. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bestehen in den Reparaturkosten, der allgemeinen Unkostenpauschale, der Wertminderung, dem Nutzungsausfall, der Erstattung der Sachverständigenkosten oder im Falle der Abrechnung auf Gutachterbasis dem Einzug der Reparaturkosten netto.

 
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